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Arbeitsmarkt und Arbeitszeit im Mittelstand

Teilzeit bremst den Mittelstand: Warum Deutschland mehr Flexibilität braucht

Der Fachkräftemangel trifft Deutschland in einer Phase, in der Arbeitszeitwünsche individueller werden – und in der viele Betriebe ihre Dienstpläne längst am Limit optimieren. Besonders im Mittelstand prallen dabei zwei Realitäten aufeinander: Auf der einen Seite stehen hohe Teilzeitquoten, die Erwerbsbeteiligung und Vereinbarkeit ermöglichen. Auf der anderen Seite entstehen Lücken bei den tatsächlich verfügbaren Arbeitsstunden – und zusätzlicher Planungsdruck durch Regeln, die für einen anderen Arbeitsmarkt entworfen wurden.

Eine aktuelle Auswertung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) beziffert die Fachkräftelücke zwischen Juli 2024 und Juni 2025 auf 281.532 fehlende qualifizierte Kräfte. Zugleich entfielen nach KOFA 72,3 Prozent aller offenen Stellen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Damit konzentriert sich die Personalnot ausgerechnet dort, wo Ausfälle und Stundenreduktionen am schwersten zu kompensieren sind.

Warum Teilzeit für Mittelständler zur Planungsfrage wird

Wie sich der Zielkonflikt im Alltag anfühlt, zeigt ein Blick in den Einzelhandel – eine Branche, die mittelständisch geprägt ist und traditionell mit hohen Teilzeitanteilen arbeitet. Beim Osnabrücker Handelsunternehmen Lengermann & Trieschmann (L&T), das neben dem Modehaus auch Gastronomie- und Freizeitangebote betreibt und ein neues Sporthaus samt Indoor-Surfanlage eröffnet hat, beschreibt CEO Mark Rauschen die Dimension so: „Wir beschäftigen 487 Mitarbeiter.“ Rund 65 Prozent arbeiteten in Teilzeit, knapp 80 Prozent der Beschäftigten seien Frauen. Ein gutes Drittel sei in Vollzeit tätig.

Für L&T ist Teilzeit nicht nur ein „Problem“, sondern Teil des Betriebsmodells: Stoßzeiten, Wochenenden, Saisonspitzen und die Taktung unterschiedlicher Angebotsbereiche lassen sich ohne flexible Schichten kaum abdecken. Gleichzeitig hängt die Stabilität des Betriebs – gerade bei Öffnungszeiten, Führungsaufgaben und verlässlichen Verantwortlichkeiten – stark an Vollzeitkräften. Rauschen beschreibt Vollzeitkräfte als das Rückgrat, das Kontinuität und Planbarkeit schafft. Für Unternehmen wie L&T geht es damit weniger um Köpfe als um belastbar verfügbare Stunden: Wer viele Beschäftigte hat, aber zu wenig zusammenhängende Arbeitszeit, spürt Engpässe häufig trotzdem sofort.

Hinzu kommt eine operative Grenze, über die in der Debatte oft hinweggegangen wird: Teilzeit lässt sich im Verkauf mit klaren Aufgabenpaketen häufig leichter organisieren als in spezialisierten Funktionen. Rauschen verweist darauf, dass es zur Herausforderung werde, wenn Spezialisten – etwa in IT oder Controlling – kurzfristig mehr oder weniger arbeiten möchten. L&T versuche, solche Abhängigkeiten über größere Teams abzufedern und Know-how sowie Zugriffsrechte auf mehrere Personen zu verteilen. Doch gerade in kleineren Betrieben fehlt diese Redundanz häufig: Wenn eine Schlüsselperson ihre Stunden reduziert, entsteht nicht nur eine Lücke, sondern ein organisatorischer Umbau.

Der Arbeitsmarktforscher Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) argumentiert in dieselbe Richtung: Größere Unternehmen könnten Arbeitsvolumen eher über mehrere Schultern verteilen; kleinere Betriebe hätten deutlich größere Schwierigkeiten, ihr Leistungsniveau zu halten. Das Risiko sei besonders hoch, wenn erfahrene Kräfte – wegen ihrer spezifischen Erfahrung nur schwer ersetzbar – ihre Arbeitszeit dauerhaft oder befristet reduzieren und passende Vertretungen am Markt kaum zu finden sind. Teilzeitstellen mit sehr geringem Umfang seien zudem oft schwer zu besetzen, weil sie für viele Fachkräfte finanziell oder beruflich wenig attraktiv wirken.

Ein strukturelles Problem

In Branchen wie dem Einzelhandel liegt der Teilzeitanteil nach dieser Einordnung bei mehr als zwei Dritteln; gesamtwirtschaftlich liegt er bei knapp 40 Prozent. Während in anderen Bereichen – etwa Automobilindustrie oder Handwerk – Teilzeitquoten deutlich niedriger ausfallen, bündeln Handel und Pflege gleich mehrere Merkmale: hohe Teilzeit, hoher Frauenanteil, hoher Personalbedarf in Randzeiten. Im Handel kommen nach den vorliegenden Angaben zudem mehr als 100.000 offene Stellen hinzu. Das macht die Branche zu einem Brennglas für die Frage, wie viel Flexibilität ein System ermöglicht – und wie viel starre Vorgabe es sich in Zeiten knapper Arbeitskräfte noch leisten kann.

Was Brückenteilzeit und Arbeitszeitrecht in der Praxis bedeuten

Rechtlich beginnt die Debatte nicht erst mit der aktuellen Knappheit. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verpflichtet Arbeitgeber seit 2001, Anträge auf Arbeitszeitreduzierung zu prüfen; eine Ablehnung muss begründet werden. Stettes verweist darauf, dass die Regeln in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit entstanden: Mehr Menschen sollten in Beschäftigung kommen, insbesondere sollte die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigen.

Seit den 2010er-Jahren hat sich die Lage am Arbeitsmarkt aus Sicht vieler Unternehmen gedreht. Mit zunehmender Knappheit sei die Verhandlungsposition von Beschäftigten stärker geworden; Arbeitgeber kamen Arbeitszeitwünschen häufiger entgegen. Das hat eine gesellschaftlich gewünschte Seite: Teilzeit erleichtert Vereinbarkeit – und trägt dazu bei, dass viele Menschen überhaupt erwerbstätig sein können. Gleichzeitig entsteht in der Summe ein Problem, das sich nicht mit guter Personalführung allein lösen lässt: Wenn Arbeitsstunden sinken, während geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen und weniger Nachwuchs nachrückt, wird jede zusätzliche Reduktion des Stundenvolumens volkswirtschaftlich spürbarer.

Besonders umstritten ist dabei die Brückenteilzeit. Sie gibt Beschäftigten einen Anspruch, ihre Arbeitszeit befristet zu reduzieren und anschließend zur ursprünglichen vertraglichen Arbeitszeit zurückzukehren; nach den Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt dieser Anspruch grundsätzlich unabhängig vom konkreten Anlass, also nicht nur bei Kinderbetreuung oder Pflege. Für Betriebe liegt die Schwierigkeit weniger in der vorübergehenden Reduktion an sich als in der Rückkehrgarantie: Sie zwingt Unternehmen, eine Zwischenlösung zu bauen, ohne die Stellenstruktur dauerhaft anpassen zu können. Stettes fordert deshalb, die Brückenteilzeit „schnell wieder abzuschaffen“, weil der Koordinationsaufwand durch den Rückkehranspruch zusätzlich steige.

Parallel steht das Arbeitszeitgesetz im Zentrum der Kritik. Derzeit gilt in der Regel eine tägliche Begrenzung: werktags nicht mehr als acht Stunden, dazu mindestens elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Rauschen hält diese Logik – vor allem im Handel mit langen Öffnungszeiten, Wochenendgeschäft und stark schwankender Nachfrage – für zu starr. Er fordert den Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, wie er im Koalitionsvertrag angekündigt ist. Stettes verweist auf Untersuchungen des IW, wonach eine Umstellung auf eine Wochenbetrachtung keine erhöhten Arbeitsschutzrisiken mit sich bringen müsse: Die Gesamtarbeitszeit bliebe gleich, sie könnte nur anders über die Woche verteilt werden.

Der Kern dieser Argumentation ist betriebspraktisch: Eine Wochenlogik würde nicht automatisch „mehr Arbeit“ erlauben, aber sie könnte erlauben, Arbeit dann zu bündeln, wenn sie anfällt – und sie in ruhigeren Phasen wieder auszugleichen. Für Beschäftigte könnte das bedeuten, Arbeitszeiten selbstbestimmter zu gestalten. Stettes verweist darauf, dass genau diese Planbarkeit ein Hebel sein könne, damit Teilzeitkräfte eher Stunden aufstocken – nicht aus Zwang, sondern weil es organisatorisch und privat besser passt.

Wo Politik und Unternehmen mehr Flexibilität fordern

Die Forderungen aus dem Mittelstand laufen nicht auf ein Ende der Teilzeit hinaus, sondern auf eine Anpassung der Regeln an Knappheit und Lebensrealitäten. Rauschen positioniert sich gegenüber dem Vorstoß, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, differenziert: Er plädiert dafür, den Anspruch stärker auf „wichtige Anlässe“ zu konzentrieren, etwa die Pflege eines Angehörigen. Gleichzeitig betont er, dass mehr Vollzeitarbeit aus seiner Sicht nur erreichbar ist, wenn der Staat die Infrastruktur liefert, die Vollzeit überhaupt erst praktikabel macht: Kinderbetreuung an Werktagen bis 20 Uhr – ausdrücklich auch samstags.

Stettes zieht die Perspektive weiter: Zuwanderung könne helfen, werde die Lücke aber nicht allein schließen. Wenn die demografische Welle den Arbeitsmarkt weiter verengt, rückt zwangsläufig die Frage in den Vordergrund, wie sich mehr Arbeit finanziell und organisatorisch lohnt – etwa über spürbar höhere Nettoeinkommen bei Mehrarbeit, geringere Abgabenlast und Rahmenbedingungen, die längeres Arbeiten realistisch machen.

Damit bleibt am Ende kein einfacher Gegensatz zwischen „Teilzeit gut“ und „Teilzeit schlecht“. Teilzeit hat Beschäftigung ermöglicht und die Erwerbsbeteiligung gestärkt – gerade in Branchen und Lebensphasen, in denen Vollzeit oft nicht funktioniert. In einem Arbeitsmarkt mit knappen Fachkräften wird jedoch deutlicher, was vorher leichter zu überdecken war: Rechtsansprüche, Rückkehrgarantien und eine starre Tageslogik der Arbeitszeit können für mittelständische Betriebe zum Bremsklotz werden, wenn sie verlässlich verfügbare Stunden organisieren müssen. Die politische Kernfrage lautet deshalb nicht, ob Teilzeit abgeschafft werden soll, sondern ob das Regelwerk noch zu einer Wirtschaft passt, die zugleich mehr Vereinbarkeit und mehr Arbeitsvolumen braucht.

Häufig gestellte Fragen

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