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Bürokratieabbau im Norden

Radikaler Bürokratie-Plan: Wie Schleswig-Holstein Unternehmen spürbar entlasten könnte

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) signalisiert Offenheit für einen ungewöhnlich weitreichenden Abbau von Bürokratie – nicht als kleinteilige Reform einzelner Formulare, sondern als Systemwechsel. Im Zentrum steht die Frage, ob Dokumentations-, Berichts- und Aufbewahrungspflichten für Unternehmen nicht nur vereinfacht, sondern mit einem „Ablaufdatum“ versehen werden sollten, sodass nur tatsächlich notwendige Vorgaben neu legitimiert zurückkehren. Über entsprechende Überlegungen berichtete der NDR.

Vorbild Baden-Württemberg: Regeln laufen aus – und müssen aktiv begründet werden

Ausgangspunkt der Debatte ist ein Ansatz, der in Baden-Württemberg politisch vorangetrieben wird und auch in Nordrhein-Westfalen diskutiert wird: In Baden-Württemberg soll ein großer Block an unternehmensbezogenen Dokumentations-, Berichts- und Aufbewahrungspflichten bis Ende 2027 grundsätzlich auf den Prüfstand. In der Logik des Modells würden Pflichten nicht automatisch fortgeschrieben, sondern müssten – sofern sie weiter gelten sollen – begründet und einzeln neu beschlossen werden. In Landtagsunterlagen aus Baden-Württemberg wird der Reformanspruch mit „schlankeren Regelungen“ und der Entlastung von Unternehmen verbunden, ohne den Rechtsstaat zu gefährden.

Flankiert wird das dort von einer „Entlastungsallianz“, die Unternehmen und Verwaltung explizit auffordert, besonders belastende Berichtspflichten aus dem Landesrecht zu melden, damit Aufwand und Nutzen systematisch gegeneinander abgewogen und Vorgaben vereinfacht oder gestrichen werden können (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 19.02.2024).

Madsens Signal: „Radikalschnitt“ statt Dauerprüfung einzelner Paragrafen

Madsen bewertet diesen Kurs grundsätzlich positiv, betont aber, die Pläne müsse man sich im Detail ansehen. Gleichzeitig wirbt er für ein deutlich entschlosseneres Tempo beim Abbau von Pflichten. Er sprach von einem „Radikalschnitt“, der der Wirtschaft guttun würde, und bezeichnete den Ansatz als „großartigen Gedanken“ (NDR).

Damit grenzt er sich vom klassischen Vorgehen ab, bei dem Vorschriften einzeln und nacheinander überprüft werden. Der politische Reiz eines „Sunset“-Ansatzes liegt aus Sicht vieler Unternehmen darin, dass er die Begründungslast umkehrt: Nicht die Betriebe müssen dauerhaft erklären, warum eine Pflicht zu aufwendig ist – der Staat müsste zeigen, welche Vorgaben in der Praxis wirklich unverzichtbar sind.

Tests mit Ablaufdatum: Regeln zwei Jahre aussetzen – und dann messen, was fehlt

Neben dem großen Schnitt bringt Madsen zusätzlich befristete Tests ins Spiel: Einzelne Vorschriften könnten demnach für zwei Jahre ausgesetzt werden, um anschließend beurteilen zu können, ob sie tatsächlich notwendig sind (NDR). Entscheidend wäre dabei die Ausgestaltung: Ein wirksamer Test müsste vorab festlegen, woran „Notwendigkeit“ gemessen wird – etwa an Risiken für Arbeitsschutz, Umweltstandards oder Steuerkontrolle – und welche Daten alternativ erhoben werden, damit der Staat handlungsfähig bleibt.

Rückendeckung aus der Wirtschaftsforschung – aber nicht für ein pauschales „Alles weg“

Unterstützung für den Kurs kommt nach Darstellung des NDR auch aus der Forschung: Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) sieht grundsätzlich Spielräume, Berichtspflichten zu streichen, verweist aber zugleich auf Grenzen, weil bestimmte Daten für eine belastbare Wirtschaftspolitik erforderlich sind. In der Sache passt das zur Rolle des IfW als wirtschaftspolitisch beratendes Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft mit starkem Fokus auf Daten, Analysen und evidenzbasierte Politikberatung.

Der Punkt ist praktisch: Wer Pflichten streicht, muss entscheiden, welche Informationen der Staat künftig nicht mehr bekommt – und welche Daten notfalls über schlankere, digitalere Verfahren erhoben werden können. Die Debatte dreht sich damit weniger um „Regeln: ja oder nein“, sondern um bessere Regeln und verlässliche Wirkungskontrolle.

Warum „spürbare Entlastung“ mehr ist als ein politisches Versprechen

Dass der Ruf nach Entlastung nicht nur symbolisch ist, zeigen auch Befunde aus der amtlichen Statistik: Destatis beschreibt in einer Veröffentlichung zum Bürokratieabbau, dass Maßnahmen wie das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz darauf zielen, den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um rund 910 Millionen Euro zu senken – und ordnet zugleich ein, warum Unternehmen Entlastung häufig erst dann als „spürbar“ wahrnehmen, wenn sie im Alltag tatsächlich Zeit und Abläufe verändert.

Genau dort setzt der Ansatz aus Baden-Württemberg an, den Madsen nun für Schleswig-Holstein zumindest als denkbar bezeichnet: bei Pflichten, die jeden Tag in Betrieben anfallen – Berichte, Nachweise, Ablagen, Fristen – und deren Aufwand sich über Jahre zu erheblichen Kosten summiert, obwohl ihr Nutzen im Einzelfall oft umstritten ist.

Chance für Schleswig-Holstein: schneller werden als größere Standorte

Schleswig-Holstein könnte von einem konsequenten Bürokratieabbau besonders profitieren, weil kurze Wege in Verwaltung und Politik theoretisch schnellere Reformen ermöglichen. In dieser Logik wäre die geringe Größe des Landes kein Nachteil, sondern ein Standortvorteil: Wenn Verfahren beschleunigt, Zuständigkeiten klarer und unnötige Pflichten gestrichen werden, könnten Genehmigungen und alltägliche Verwaltungsprozesse schneller funktionieren als in größeren Ländern.

Zusätzliche Dynamik kommt durch Digitalisierung und KI: Wenn Routinen wie Standardmeldungen, Dokumentenprüfungen oder Datenerfassung stärker automatisiert werden, lässt sich Bürokratie nicht nur „wegkürzen“, sondern auch intelligent ersetzen – mit weniger Handarbeit in Unternehmen und Verwaltung. Allerdings gilt auch hier: Automatisierung ist kein Selbstläufer. Sie funktioniert nur, wenn Prozesse vereinfacht, Datenstandards gesetzt und Schnittstellen zwischen Behörden und Betrieben praxistauglich gestaltet werden.

Ob und wie Schleswig-Holstein den „Radikalschnitt“ tatsächlich in konkrete Gesetzesinitiativen übersetzt, ist offen. Klar ist jedoch: Die Debatte zielt nicht auf ein pauschales Ende aller Regeln, sondern auf eine harte Priorisierung – welche Pflichten schützen, steuern oder kontrollieren tatsächlich wirksam, und welche könnten entfallen, ohne dass der Staat blind wird und Unternehmen im Alltag weiter Zeit verlieren.

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